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Wettbewerbe und Studienaufträge

Vorbereitungsarbeiten und Vorprüfung der Beiträge durch die Auftraggeberin

Die Auftraggeberin ist für die Ausschreibung des Wettbewerbs und des Studienauftrags sowie die Erarbeitung des Wettbewerbs- bzw. Studienauftragsprogramms verantwortlich. Das Wettbewerbs- bzw. Studienauftragsprogramm entspricht den Ausschreibungsunterlagen im «gewöhnlichen» Submissionsverfahren, hat aber darüber hinaus weitere Angaben (wie die Bezeichnung des Expertengremiums und Angaben zur Anonymität) zu enthalten. Im Wettbewerbs- bzw. Studienauftragsprogramm sind insbesondere die Eignungs- und Zuschlagskriterien festzulegen (siehe Kapitel Eignungskriterien und Zuschlagskriterien). Im Wettbewerbs- bzw. Studienauftragsprogramm ist sodann zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der Gewinnerin die Option auf einen Folgeauftrag eingeräumt wird.

Des Weiteren ist die Einsetzung des Expertengremiums ebenfalls Aufgabe der Auftraggeberin (siehe «Das unabhängige Expertengremium»).

Überdies hat die Auftraggeberin vor der Bewertung durch das Expertengremium eine technische Vorprüfung der eingereichten Beiträge vorzunehmen (vgl. Art. 22 Abs. 2 lit. d BöB). Hierbei sind formelle Gesichtspunkte wie die Einhaltung der Eingabefrist, die Vollständigkeit der Unterlagen, die Anonymisierung bei Wettbewerben, die Formvorschriften etc. zu prüfen. Stellt die Auftraggeberin einen wesentlichen Verstoss gegen die formellen Bestimmungen des Wettbewerbs- bzw. Studienauftragsprogramms, gegen die Wettbewerbs- oder Studienauftragsbedingungen oder gegen fundamentale Wettbewerbs- oder Studienauftragsgrundsätze fest, hat sie die entsprechende Teilnehmerin vom Verfahren auszuschliessen (vgl. Art. 44 BöB und siehe Ausschluss).