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Grundlagen

Hinweis: Die Ausführungen beziehen sich auf die revidierten Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen. Eine aktuelle Übersicht über die Beitritte der Kantone zur revidierten IVöB findet sich auf der Webseite der BPUK.

 
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Glossar

aBöB

Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (aufgehoben per 1. Januar 2021)

aIVöB

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001

Ausklinkklausel

Gewisse Bereiche können von der Unterstellung befreit werden, wenn auf dem Markt zwischen den Vergabestellen Wettbewerb herrscht. Die nicht unterstellten Sektoren sind in Anhang 1 der VöB aufgeführt.

aVöB

Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (aufgehoben per 1. Januar 2021)

BGBM

Siehe Binnenmarktgesetz

BGer

Siehe Bundesgericht

BGG

Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG), SR 173.110

BilatAbk

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, abgeschlossen am 21. Juni 1999, in Kraft getreten am 1. Juni 2002, SR 0.172.052.68

Binnenmarktgesetz

Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über den Binnenmarkt (BGBM), SR 943.02

BöB

Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen, in Kraft seit 1. Januar 2021, SR 172.056.1

Bundesgericht

Schweizerisches Bundesgericht

BV

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999, SR 101

BVGer

Bundesverwaltungsgericht

CPC

Central Product Classification; die Zentrale Gütersystematik der Vereinten Nationen für die Klassifizierung der Auftragsarten

CPV

Common Procurement Vocabulary; das gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge der EU

Eignungskriterien

Kriterien, aufgrund derer die Eignung der Anbieterinnen, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen, beurteilt wird.

Eignungsprüfung

Prüfung der Eignung der Anbieterinnen durch die Vergabestelle

Einladungsverfahren

Verfahren ohne Ausschreibung, bei dem die Vergabestelle mindestens drei Anbieterinnen direkt auffordert, ein Angebot einzureichen.

Elektronische Auktion

Instrument, das bei der Beschaffung standardisierter Leistungen im offenen oder selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im Abrufverfahren nach dem Zuschlag von Rahmenverträgen eingesetzt werden kann, um Angebote anhand eines iterativen, automatisierten Verfahrens zu bewerten.

EU

Europäische Union

EU-Richtlinien

Richtlinie RL 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94/65 vom 28. März 014)

Richtlinie RL 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 94/243 vom 28. März 2014)

Richtlinie RL 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94/1 vom 28. März 2014)

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

Freihändiges Verfahren

Verfahren ohne Ausschreibung, bei dem die Vergabestelle einen Auftrag direkt an eine Anbieterin vergibt.

GPA 1994

Government Procurement Agreement, GATT/WTO-Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen, in Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1996, ersetzt durch das GPA 2012

GPA 2012

Revised Agreement on Government Procurement Agreement, Protokoll vom 30. März 2012 zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, in Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 2021, SR 0.632.231.422

In-State-Vergaben

Auftrag einer öffentlichen Auftraggeberin an eine andere, rechtlich selbstständige öffentliche Auftraggeberin, die diese Leistung nicht im Wettbewerb mit Privaten erbringt.

Inhouse Vergabe

Bezeichnet die Vergabe durch die Vergabestelle an eine ihrer Dienststellen, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.

IVöB

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019

Kartellgesetz

Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG), SR 251

KG

Siehe Kartellgesetz

Offenes Verfahren

Verfahren, bei dem der Beschaffungsgegenstand öffentlich ausgeschrieben wird und alle interessierten Anbieterinnen ein Angebot einreichen dürfen.

Öffentliche Beschaffung

Eine öffentliche Beschaffung liegt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung dann vor, wenn die Vergabestelle zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auf dem Mark als Nachfragerin von Waren, Dienst- oder Bauleistungen auftritt und im Gegenzug dafür ein Entgelt leistet (vgl. BGE 125 I 209 und die Definition des öffentlichen Auftrags in Art. 8 BöB/IVöB).

PPP

Siehe Public Private Partnership

Public Private Partnership (PPP)

Spezifische Kooperationsformen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft. Charakteristisch für PPP ist die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Akteuren des öffentlichen und des privatwirtschaftlichen Sektors.

Quasi-Inhouse-Vergabe

Bezeichnet die Vergabe durch die Vergabestelle an eine von ihr kontrollierte Anbieterin mit eigener Rechtspersönlichkeit (Quasi-Inhouse Vergabe).

Rahmenvertrag

Rahmenverträge mit einem oder mehreren Zuschlagsempfängern ermöglichen es der Vergabestelle, während eines bestimmten Zeitraums ohne neue Ausschreibung Einzelaufträge an ihre Rahmenvertragspartner zu vergeben.

SECO

Staatssekretariat für Wirtschaft

Sektorunternehmen

Öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Organisationen, die unter beherrschendem Einfluss des Bundes stehen oder privatrechtliche Organisationen, die mit besonderen oder ausschliesslichen Rechten (z.B. Konzessionen) ausgestattet sind mit Bezug auf die jeweiligen Tätigkeiten ihres Kernbereichs (insbesondere im Bereich Infrastruktur, reservierte Postdienste, Wasser und Elektrizität).

Selektives Verfahren

Verfahren, bei dem der Einladung zur Offertstellung ein Präselektionsverfahren vorgelagert ist, in welchem von den interessierten Anbieterinnen Anträge auf Teilnahme gestellt werden und in welchem die Eignung dieser Anbieterinnen in einem eigenen formellen Verfahrensschritt überprüft wird. Nur die selektionierten Anbieterinnen werden im Anschluss an das Präselektionsverfahren zur Offertstellung eingeladen.

SIMAP

Gemeinsame elektronische Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens; www.simap.ch.

Sonderziehungsrecht

Künstliche Währungseinheit, die vom Internationalen Währungsfonds eingeführt wurde.

SR

Systematische Sammlung des Bundesrechts

Submissionskartell

Ein Submissionskartell liegt vor, wenn konkurrenzierende Anbieterinnen sich bezüglich Preise, Mengen, Gebiete und/oder Kunden absprechen oder abstimmen.

SZR

Siehe Sonderziehungsrecht

Teilnahmebedingungen

Bedingungen, die Anbieterinnen und ihre Subunternehmerinnen einhalten müssen, um zum Verfahren zugelassen zu werden. Sie umfassen bei Leistungserbringung in der Schweiz klassischerweise ausschliesslich geltendes Recht wie das Einhalten von Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen, Lohngleichheit und Umweltrecht, das Bezahlen von Steuern und der Verzicht auf unzulässige Wettbewerbsreden. Die Teilnahmebedingungen sind auch während der Vertragserfüllung einzuhalten.

Unzulässige Wettbewerbsabrede

Siehe Submissionskartell

UVEK

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

VöB

Verordnung vom 20. Februar 2020 über das öffentliche Beschaffungswesen, SR 172.056.11

Vorbefassung

Vorwissen einer Anbieterin, das sie aufgrund ihrer Beteiligung an der Vorbereitung eines Submissionsverfahrens erlangt hat.

VRöB

Mustervorlage für Vergaberichtlinien zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001

VwVG

Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren, SR 172.021

WBF

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

WEKO

Wettbewerbskommission

Zuschlag

Ermächtigung an die Vergabestelle, mit der Zuschlagsempfängerin einen Vertrag abzuschliessen.

Zuschlagsempfängerin

Die Anbieterin, welcher der Zuschlag erteilt wird.

Zuschlagskriterien

Kriterien, aufgrund derer das vorteilhafteste Angebot ermittelt wird.