beschaffungswesen.ch

 
Wettbewerbe und Studienaufträge

Übersicht

Mit dem Wettbewerb und dem Studienauftrag stehen den (öffentlichen) Auftraggeberinnen flexible Instrumente zur Verfügung, um unter Konkurrenz verschiedene Lösungen, insbesondere in konzeptioneller, gestalterischer, ökologischer, wirtschaftlicher, funktionaler oder technischer Hinsicht, ausarbeiten zu lassen. Wettbewerbe und Studienaufträge sind heute vor allem in der Architektur von grosser praktischer Bedeutung, sie können indes auch in anderen Branchen (z.B. in der Ingenieurtechnik, in der Kunst und im Technologiebereich) Anwendung finden.

Wettbewerbsverfahren kommen bei Aufgabenstellungen zur Anwendung, die im Voraus genügend und abschliessend bestimmt werden können, währenddem sich Studienauftragsverfahren für Aufgabenstellungen eignen, die aufgrund ihrer Komplexität erst im Laufe des weiteren Verfahrens präzisiert und vervollständigt werden können (vgl. Art. 14 Abs. 2 und 3 VöB).

Beim Wettbewerb und Studienauftrag wird zwischen Planungswettbewerben bzw. Planungsstudien einerseits und Gesamtleistungswettbewerben bzw. Gesamtleistungsstudien andererseits unterschieden: Unter den Begriff des Planungswettbewerbs bzw. der Planungsstudie fallen Ideen- und Projektwettbewerbe bzw. -studien. Beim Ideenwettbewerb bzw. bei der Ideenstudie werden Lösungsvorschläge für allgemein umschriebene und abgegrenzte Aufgaben gesucht, wobei die Ausführung der Aufgabe nicht unmittelbar vorgesehen ist. Im Rahmen eines Projektwettbewerbs bzw. einer Projektstudie gibt die Auftraggeberin hingegen im Voraus eine konkret umrissene Aufgabenstellung vor und ermittelt anhand der eingereichten Projekte die für das konkrete Vorhaben am besten geeignete Fachperson zur Vergabe der (teilweisen oder umfassenden) Projektrealisierung. Gesamtleistungswettbewerbe bzw. Gesamtleistungsstudien werden zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu klar und präzis umschriebenen Aufgaben durchgeführt, wobei der Folgeauftrag nebst der Planung auch die Realisierung der geplanten Lösungen (im Baubereich somit sämtliche Planungs- und Bauleistungen) umfasst.

Weil die Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren im Einzelfall festzulegen sind (vgl. Art. 22 Abs. 1 BöB /IVöB) und insoweit die dargestellten Wettbewerbs- und Studienauftragsarten keiner Typenfixierung unterliegen, sind auch Mischformen zulässig, die verschiedene Elemente des Ideen-, Projekt- und Gesamtleistungswettbewerbs sowie des Studienauftrags aufweisen können. Zumindest muss für die am Wettbewerb beteiligten Personen erkennbar bleiben, wie das Verfahren im Einzelnen abläuft.

Während die private Auftraggeberin frei bestimmen kann, ob sie einen Auftrag direkt vergeben oder eine von ihr bestimmte Art von Ausschreibung unter Konkurrenz von Teilnehmerinnen durchführen will, hat die öffentliche Auftraggeberin vorrangig die jeweils massgebende Submissionsgesetzgebung zu beachten.