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Einzelfragen

Hinweis: Die Ausführungen beziehen sich auf die revidierten Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen. Eine aktuelle Übersicht über die Beitritte der Kantone zur revidierten IVöB findet sich auf der Webseite der BPUK.

 
PPP/Inhouse-Vergabe
Vorbefassung

Zulässige Mitwirkung

Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 2P.164/2004, E. 3.3) galt schon vor der expliziten Regelung in der VöB eine Beteiligung am Ausschreibungsverfahren unter anderem in folgenden Fällen als zulässig:

  • der bestehende Wissensvorsprung gegenüber den anderen Anbietern ist nur geringfügig;

  • die Mitwirkung des Anbieters bei der Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens ist nur untergeordneter Natur;

  • die ausgeschriebene Leistung kann nur von wenigen Anbietern erbracht werden; oder

  • die Mitwirkung sowie der Wissensvorsprung des Anbieters wurden den anderen Anbietern offen gelegt.