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Wer im vorgängigen Vergabeverfahren mangels Erfüllung eines Eignungskriteriums ausgeschlossen wurde und den Abbruch nicht anficht, ist im Beschwerdeverfahren gegen eine nachfolgende freihändige Vergabe mangels reeller Chance den Zuschlag zu erhalten, nicht beschwerdelegitimiert.

Bundesverwaltungsgericht, B-7802/2025 (Urteil vom 18. März 2026)

01.04.2026

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Liegt nur ein einziges Angebot vor, können mangels Wettbewerbs auch geringfügige Kostenüberschreitungen den Abbruch des Verfahrens rechtfertigen, solange keine Diskriminierung des Anbieters vorliegt.

Obergericht Graubünden, VR1 25 71 (Urteil vom 11. März 2026)

01.04.2026

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Die Vergabestelle wäre wegen der Nichtdeklaration von fälligen Steuerschulden zum Ausschluss verpflichtet gewesen (Verstoss gegen Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz).

Obergericht Graubünden, VR1 25 22 (Urteil vom 6. März 2026)

01.04.2026

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Gehörsverletzung wegen ungenügender Aktenauflage, die im Beschwerdeverfahren geheilt wurde.

Obergericht Graubünden, VR1 25 59 (Urteil vom 27. Februar 2026)

01.04.2026

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Der Ausschluss eines Angebots wegen fehlender personeller Ressourcen ist unzulässig, wenn entsprechende Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht festgelegt wurden.

Obergericht Graubünden, VR1 25 76 (Urteil vom 10. Februar 2026)

10.03.2026

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Zulässiger Abbruch des Verfahrens aufgrund weggefallener externer Finanzierung.

Verwaltungsgericht Kanton Zürich, VB.2025.00332 (Urteil vom 2. Oktober 2025)

10.03.2026

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Zulässige Preisbereinigung und Konkretisierung von Subkriterien durch die Vergabebehörde.

Verwaltungsgericht Kanton Zürich, VB.2025.00202 (Urteil vom 30. Oktober 2025)

10.03.2026

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Eine bei Angebotsabgabe noch nicht vorliegende Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit rechtfertigt keinen Ausschluss vom Verfahren, wenn die Bewilligung in den Ausschreibungsunterlagen nicht verlangt war und nach Zuschlagserteilung genügend Zeit bleibt, sie einzuholen.

Bundesverwaltungsgericht, B-7575/2025 (Urteil vom 10. Februar 2026)

23.02.2026