Wer im vorgängigen Vergabeverfahren mangels Erfüllung eines Eignungskriteriums ausgeschlossen wurde und den Abbruch nicht anficht, ist im Beschwerdeverfahren gegen eine nachfolgende freihändige Vergabe mangels reeller Chance den Zuschlag zu erhalten, nicht beschwerdelegitimiert.
Bundesverwaltungsgericht, B-7802/2025 (Urteil vom 18. März 2026)
01.04.2026