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Wettbewerbe und Studienaufträge

Wahl des Verfahrens

Planungs- und Gesamtleistungswettbewerbe sind keine förmlichen Vergabeverfahren, vielmehr sind sie in in einem der von den einschlägigen Submissionserlassen zur Verfügung gestellten Verfahren durchzuführen. Welche Verfahrensart zu wählen ist, hängt von der Höhe des Auftrags- bzw. Wettbewerbswerts ab, der sich aus der Gesamtpreissumme und dem geschätzten Wert eines allfälligen Folgeauftrags zusammensetzt. Bis zu einem bestimmten Schwellenwert kann der Wettbewerb bzw. der Studienauftrag im Einladungsverfahren durchgeführt werden (vgl. Art. 15 Abs. 1 VöB); ab Erreichen der massgebenden Schwellenwerte sind Wettbewerbe und Studienaufträge im offenen oder selektiven Verfahren auszuschreiben (vgl. Art. 15 Abs. 2 VöB).

Grundsätzlich steht es der Auftraggeberin offen, ob sie ein selektives oder offenes Verfahren durchführen will. Dabei hat die Wahl zwischen offenem und selektivem Verfahren nicht nach rechtlichen, sondern nach praktischen Gesichtspunkten zu erfolgen (siehe Kapitel Verfahren). Um die finanziellen Mittel und auch den Aufwand für die Auftraggeberin in einem angemessenen Verhältnis zu halten, wird regelmässig eine Präqualifikation, d.h. ein selektives Verfahren, durchgeführt. Im Studienauftrag, in welchem der Dialog nur mit einer begrenzten Anzahl Teilnehmerinnen möglich ist, hat das selektive Verfahren eine noch grössere Bedeutung.

Im Zuge der Revision wurde in der VöB eine wesentliche Neuerung aufgenommen: So kann die Anzahl der Teilnehmerinnen im Verlaufe des Verfahrens reduziert werden, sofern auf diese Möglichkeit in der Ausschreibung hingewiesen wurde (Art. 15 Abs. 3 VöB). Das stufenweise Vorgehen mit Reduktion der Teilnehmerinnen während des Verfahrens ist ein in der Praxis bereits bekanntes und bewährtes Vorgehen: Die Beurteilung über den Verbleib im Wettbewerb bzw. das Vorrücken in die nächste Runde erfolgt anhand von im Wettbewerbs- bzw. Studienauftragsprogramm definierten Zuschlagskriterien. Die Reduktion der Teilnehmerzahlen hat nach sachlichen und transparenten Kriterien zu erfolgen. Dieser stufenweise Wettbewerb ist von der Präqualifikation im selektiven Verfahren, in dessen Rahmen die Teilnehmerinnen anhand von Eignungskriterien ausgewählt werden, zu unterscheiden (siehe Kapitel Vergabeverfahren, Ablauf).