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Elektronische Auktion

Die elektronische Auktion wird als automatisierte Bewertung von bestimmten Angebotsparametern, namentlich des Preises, wenn der Zuschlag für den nied-rigsten Preis erfolgt, oder anderer quantifizierbarer Komponenten (wie Ge-wicht, Reinheit, Qualität) definiert, wobei der Zuschlag für das vorteilhafteste Angebot erteilt wird (Art. 23 BöB/IVöB).

Die elektronische Auktion kann nur bei der Beschaffung von standardisierten Leistungen zur Anwendung gelangen. Was den konkreten Ablauf betrifft, geht der elektronischen Auktion eine (nicht-automatisierte) Präqualifikationsphase voraus, in deren Rahmen die Eignung der Anbieterinnen geprüft und eine erste Bewertung der Angebote vorgenommen wird. Erst in einem zweiten Schritt folgt dann die eigentliche elektronische Auktion der neuen, bereinigten Ange-bote, wobei mehrere Bewertungsdurchgänge stattfinden können.