Übersicht
Nach einer abgeschlossenen Beschaffung steht oft schon die nächste Beschaffung an, sei es um die beschafften Güter zu warten oder um den Beschaffungsgegenstand zu erweitern oder zu ersetzen. Unter gewissen Umständen können Zusatz- und Folgeaufträge ohne Durchlaufen eines formellen neuen Beschaffungsverfahrens vergeben werden. In der Praxis finden sich vor allem die nachfolgend aufgezählten Varianten (Ausschreibung mit Optionsklausel, Folgeaufträge zur Deckung eines Mehrbedarfs und Rahmenvereinbarungen), welche auch untereinander kombiniert werden können.