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Vergabeverfahren

Hinweis: Die Ausführungen beziehen sich auf die revidierten Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen. Eine aktuelle Übersicht über die Beitritte der Kantone zur revidierten IVöB findet sich auf der Webseite der BPUK.

 
Neue Instrumente

Überblick

Während die grundlegenden Verfahrensarten nicht ändern (offenes bzw. selektives Verfahren, Einladungs- und freihändiges Verfahren) und (weiterhin) keine Mischformen zugelassen sind, hält das revidierte Recht neue Instrumente bereit, welche den Vergabeprozess flexibilisieren und den Möglichkeiten des digitalen Zeitalters Rechnung tragen sollen.

Diese Instrumente stehen nicht etwa alternativ zu den vier genannten Verfahren zur Verfügung, sondern lassen sich je nach Bedarf darin einbetten. Dazu gehören die elektronische Auktion, der Dialog und die Ausschreibung von Rahmenverträgen.