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Neue Instrumente

Überblick

Während die grundlegenden Verfahrensarten nicht ändern (offenes bzw. selektives Verfahren, Einladungs- und freihändiges Verfahren) und (weiterhin) keine Mischformen zugelassen sind, hält das revidierte Recht neue Instrumente bereit, welche den Vergabeprozess flexibilisieren und den Möglichkeiten des digitalen Zeitalters Rechnung tragen sollen.

Diese Instrumente stehen nicht etwa alternativ zu den vier genannten Verfahren zur Verfügung, sondern lassen sich je nach Bedarf darin einbetten. Dazu gehören die elektronische Auktion, der Dialog und die Ausschreibung von Rahmenverträgen.