beschaffungswesen.ch

 
PPP/Inhouse-Vergabe
Änderungen und Dialog

Dialog

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Verfahrenselement des Dialogs im Bundesrecht ausdrücklich geregelt. Die Vergabestelle kann in der Ausschreibung vorsehen, dass die von den Anbietern vorgeschlagenen Lösungswege oder Vorgehensweisen bei komplexen Beschaffungen oder bei der Beschaffung intellektueller Dienstleistungen im Dialog mit ausgewählten Anbietern weiter entwickelt werden (Art. 26a VöB). Der Dialog erfolgt dabei grundsätzlich bilateral und vertraulich. Auch hat die Vergabestelle die Regelung der Entschädigungspflicht und die Formvorschriften zu beachten.

Die Vergabestelle wird einen Dialog wählen, wenn sie zwar ihre Bedürfnisse kennt, sich aber über die auf dem Markt vorhandenen oder bald vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Erfüllung nicht im Klaren ist.